In der Stadtratssitzung am 23. April 2013 stand unter Tagesordnungspunkt 4 der Erlass einer Informationsfreiheitssatzung zur Diskussion.

Bereits bei der Bürgerversammlung im November 2011 haben wir uns für den Erlass einer Informationsfreiheitssatzung stark gemacht. Die SPD und die Verwaltung sprachen sich in ihrem Antrag bzw. der Entscheidungsvorlage zur Sitzung nicht für den Erlass dieser Satzung aus.  Grund: „.. man möchte keine neuen bürokratischen Strukturen aufbauen.“ Die Informationen und Bürgerbeteiligungen der Stadt sind zwar umfassend, aber aus unserer Sicht nicht objektiv genug. Auf das Projekt „Biomasseheizkraftwerk“ wird verwiesen.

Der gegründete Arbeiskreis zur Erweiterung der Bürgerbeteiligung und -information tagte erstmals am 31.01.2013. Wir, die „Bürger für Penzberg“, legten dazu ein Konzept mit Fahrplan vor, das auch einen Erlass der Informationsfreiheitssatzung zum 01.04.2013 vorsah. Hier unsere damalige Stellungnahme!

Nur durch den Erlass einer Informationsfreiheitssatzung wird aus unserer Sicht eine objektive und transparente Möglichkeit der Information nach verbindlichen Qualitätsstandards gewährleistet!

Dasss das nötig und unabdingbar ist, liegt klar auf der Hand wie ein aktuelles Beispiel zeigt: Anschreiben die an den Stadtrat adressiert sind, werden den Stadträten nicht zugeleitet.

Bei der Satzung waren noch zwei Punkte inhaltlich zu diskutieren:

  • Kosten (§ 8)
  • Begrenzung der Antragssteller (§ 3)

In der uns vorgelegten Satzung wurde die Kostenbegrenzung auf 100 € gestrichen. Das forderten wir wieder einzufügen.

Daneben wurde von Seiten der CSU gefordert, dass nicht „Jeder“ einen Antrag stellen kann sondern nur Bürgerinnen und Bürger. Aber es gibt auch Gewerbetreibende oder Eigentümer die nicht Bürger oder Einwohner sind! Man einigte sich auf den Begriff „Forensen“. Forensen sind auswärtige Grundbesitzer und Gewerbetreibende, die durch Kommunalpolitik betroffen sind, obwohl sie weder Bürger noch Einwohner einer Kommune sind.

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