Aus dem Landratsamt kam jetzt die Antwort, ob die Breitfilzgärten als Kleingartenanlage gilt. Antwort, nachdem sie die Stellungnahme der Stadt Penzberg gelesen haben: Nein!
Damit hat das Rathaus den Freibrief in der Hand.
Nach der Akteneinsicht in die Stellungnahme der Stadt Penzberg an das Landratsamt wundert uns das Ergebnis nicht. Einzelheiten folgen dazu noch!
Wir wünschen allen Pächtern viel Glück – wir haben versucht zu helfen wie wir nur konnten, doch sind auch unsere Mittel begrenzt.
Hier das komplette Schreiben zum Download